KI-Kompetenz nach EU AI Act — für Ihr Team
Die Pflicht gilt seit Februar 2025. Seit dem 2. August 2026 gibt es dafür Aufsicht und Sanktionen. Wir bringen Ihre Leute auf den Stand, den die Verordnung verlangt — an einem Tag, im Betrieb, an Ihren echten Aufgaben.
Die Ausgangslage
Ihre Mitarbeiter nutzen KI längst.
Die Frage ist nicht, ob in Ihrem Betrieb mit Künstlicher Intelligenz gearbeitet wird. Die Frage ist, ob geordnet. Wer welche Daten eingeben darf, wer das Ergebnis prüft, und was passiert, wenn eine Auskunft falsch war — das steht in den meisten Unternehmen nirgends.
Genau hier setzt die europäische KI-Verordnung an. Artikel 4 verpflichtet seit dem 2. Februar 2025 Unternehmen, die KI einsetzen, für ausreichende KI-Kompetenz ihrer Mitarbeiter zu sorgen. Diese Pflicht ist weder neu noch verschoben worden. Neu ist der 2. August 2026: Seitdem greifen die allgemeine Anwendbarkeit der Verordnung sowie Governance und Sanktionen.
Im Klartext: Wer bis heute nichts unternommen hat, hat die Pflicht nicht seit einer Woche, sondern seit anderthalb Jahren — nur wird jetzt hingesehen.
Was Sie bekommen
Ein Tag. Ein Rahmen. Ein Nachweis.
Pflicht erfüllt
Eine Schulung, die die Anforderungen aus Artikel 4 abdeckt — verständlich, am echten Arbeitsalltag Ihrer Leute, mit den Werkzeugen, die bei Ihnen tatsächlich im Einsatz sind.
Nachweis inklusive
Sie erhalten die vollständige Dokumentation für Ihren internen Nachweis: Teilnehmer, Inhalte, Datum, Kompetenznachweis je Mitarbeiter — fertig abgelegt, falls jemand fragt.
Regeln, die im Haus bleiben
Ihre firmeneigene KI-Nutzungsrichtlinie als 1-Pager, dazu laminierte Spickzettel für jeden Schreibtisch. Damit nach dem Schulungstag nicht wieder jeder macht, was er für richtig hält.
Der Kurstag
Sechs Module. Ein Arbeitstag.
8,5 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, im Betrieb, an den Werkzeugen, die bei Ihnen tatsächlich laufen. Wenn Sie Ihre Leute keinen ganzen Tag freistellen können, verdichten wir auf einen halben Tag — dann entfallen die vertiefenden Übungen, nicht die Pflichtinhalte.
Was KI ist — und was nicht
Sprachmodelle vervollständigen Muster, sie wissen nichts. Warum eine KI selbstbewusst Falsches behauptet und woran man es erkennt. Dazu die drei Annahmen, die im Betrieb regelmäßig Schaden anrichten: „die KI weiß das“, „die KI ist neutral“, „das bleibt privat“.
Ziel: Ihre Leute unterscheiden KI von klassischer Software und benennen drei typische Fehlannahmen.Der EU AI Act in der Praxis
Die Risikoklassen an Beispielen aus dem Mittelstand, nicht am Gesetzestext. Ihre Rolle im Gesetz: Anbieter oder Betreiber — davon hängt ab, welche Pflichten überhaupt greifen. Verbotene Praktiken nach Artikel 5, die Kompetenzpflicht nach Artikel 4, und wann Sie kennzeichnen müssen, dass KI im Spiel war.
Ziel: Ihre Leute ordnen die eingesetzten Werkzeuge selbst in das Raster ein. Die verbindliche Einstufung bleibt bei Ihrem Anwalt — wir liefern das Raster, nicht das Urteil.Sicher und rechtskonform nutzen
Das Kernmodul, weil hier das reale Risiko liegt. Welche Daten nie in ein KI-Werkzeug gehören und warum. Datenschutz allgemein verständlich erklärt. Ergebnisse strukturiert prüfen statt blind übernehmen. Urheberrecht bei generierten Texten und Bildern. Übung: acht echte Fälle, jedes Mal die Frage „darf das rein?“.
Ziel: Ihre Leute entscheiden selbstständig, welche Daten in ein Werkzeug dürfen, erkennen erfundene Antworten und prüfen Ergebnisse nach festem Muster.Menschliche Aufsicht und Verantwortung
Wer haftet, wenn die Auskunft falsch war — die Antwort ist unbequem und wichtig. Wann Ihr Kunde wissen muss, dass KI mitgeschrieben hat. Welche Freigabe- und Eskalationswege es braucht, bevor eine KI-gestützte Entscheidung das Haus verlässt.
Ziel: Ihre Leute benennen, wer für KI-Ergebnisse geradesteht, und wann eine Kennzeichnung gegenüber Kunden fällig ist.Ihre Hausregeln
Wir gehen Ihre firmeneigene KI-Nutzungsrichtlinie gemeinsam durch: was erlaubt ist, was nicht, wer im Zweifel gefragt wird, was bei einem Fehler passiert. Das Muster bringen wir mit, den Zuschnitt auf Ihr Haus machen wir am Tag selbst.
Ziel: Ihre Leute wenden die Richtlinie auf den eigenen Arbeitsalltag an. Die dokumentierte Kenntnisnahme ist ein Baustein Ihres internen Nachweises.Der erste echte KI-Win
Zum Schluss keine Theorie, sondern eine echte Aufgabe aus Ihrem Haus: eine Reklamationsantwort, ein Angebotstext, eine Übersetzung für den Monteur. Wir lösen sie gemeinsam mit KI — damit am Ende nicht nur Pflichtbewusstsein im Raum steht, sondern ein Aha-Moment.
Ziel: Jeder Teilnehmer hat eine reale Arbeitsaufgabe mit KI gelöst und weiß, wofür sich das Werkzeug bei ihm lohnt.Abschlussprüfung
25 Fragen, davon drei Fallfragen aus dem Betriebsalltag. Bestanden ab 80 Prozent, eine Wiederholung ist möglich. Jede Frage hängt an einem Lernziel aus den Modulen M1 bis M5 — es wird nichts geprüft, was nicht geschult wurde.
Prüfung und Nachweis
Was am Abend in Ihrem Ordner liegt.
Kompetenznachweis je Teilnehmer
Für jeden, der bestanden hat, ein Nachweis „KI-Kompetenz nach EU AI Act (Art. 4)“ von Krummel & Hänsel Solutions. Kein staatliches Zertifikat — das gibt es für KI-Kompetenz nicht.
Nachweis-Paket für Ihre Unterlagen
Teilnehmerliste mit Datum und Dauer, Übersicht der behandelten Inhalte, Ihre Nutzungsrichtlinie mit den dokumentierten Kenntnisnahmen und die Übersicht der von Ihnen eingesetzten KI-Systeme. Alles in einer Mappe, abgelegt und auffindbar.
Lernerfolgskontrolle je Modul
Nach jedem Modul ein kurzer Check, nicht erst am Ende. Wer eine Frage nicht beantworten kann, merkt es an der Stelle, an der wir das Thema noch offen haben.
Ehrlich dazu: Der EU AI Act verlangt weder eine Prüfung noch ein Zertifikat. Wir prüfen trotzdem — weil ein Nachweis, hinter dem nichts steht, im Ernstfall nichts wert ist. Was das Gesetz erwartet, ist, dass Sie belegen können, welche Maßnahmen Sie ergriffen haben. Genau dafür ist das Nachweis-Paket gebaut.
Was es kostet
Ein Preis, der vorher feststeht.
ab 1.990 €netto, für Betriebe bis zehn Teilnehmer — ein Schulungstag im Betrieb
Enthalten sind der vollständige Kurstag, die Abschlussprüfung, der Kompetenznachweis je Teilnehmer, das Nachweis-Paket, Ihre firmeneigene Nutzungsrichtlinie und die laminierten Spickzettel für die Schreibtische. Anfahrt im Rhein-Main-Gebiet ist enthalten.
Größere Betriebe schulen wir in mehreren Gruppen — je nach Teilnehmerzahl an einem oder zwei Tagen. Den Preis dafür nennen wir Ihnen im Angebot, nachdem wir wissen, wie viele Leute es sind und womit sie arbeiten.
Auf Wunsch dazu: die Einrichtung. Konten anlegen, Werkzeuge auf den Geräten einrichten, Anbindung an Ihre E-Mail und Ihre Software. Sinnvoll, wenn im Betrieb bisher jeder mit seinem privaten Zugang arbeitet.
Alle Preise netto zzgl. Umsatzsteuer. Lizenzkosten für die KI-Werkzeuge zahlen Sie direkt beim Anbieter — üblich sind 20 bis 30 € je Nutzer und Monat. Wir schlagen darauf nichts auf und verdienen daran nichts.
Und danach
Erst rechtssicher. Dann produktiv.
Sie können nach Kurs 1 stehen bleiben. Die Pflicht ist dann erfüllt und dokumentiert. Die meisten wollen an dem Punkt aber wissen, was das Werkzeug wirklich kann.
Kurs 2 — Produktiv mit KI
Der Aufbaukurs: eine Aufgabe so übergeben, dass etwas Brauchbares zurückkommt. Welches Werkzeug wofür taugt. Anwendungsfälle je Rolle — Vertrieb, Büro, Technik, Führung. Und der Umbau der Vorgänge, die jede Woche wiederkommen. Hier entsteht der messbare Effekt, nicht im Pflichtkurs. Zum Aufbaukurs
KI-Sprechstunde
Ein fester Anlaufpunkt im Monat, damit das Gelernte nicht nach vier Wochen wieder einschläft und neue Fragen nicht liegen bleiben. Buchbar im Anschluss an beide Kurse.
Klare Grenze
Schulung, keine Rechtsberatung.
Wir sind keine Anwälte und geben uns auch nicht als solche aus. Wir vermitteln die Rechtslage allgemein und verständlich — was die Verordnung verlangt, was verboten ist, worauf Ihre Leute achten müssen.
Die Bewertung Ihres konkreten Einzelfalls gehört zu Ihrem Rechtsanwalt oder Datenschutzbeauftragten. Ob ein bestimmtes System bei Ihnen als Hochrisiko-Anwendung einzustufen ist, beantworten wir deshalb nicht — wir sagen Ihnen aber, woran Sie erkennen, dass die Frage gestellt werden muss.
Ebenso deutlich: Ein staatlich vorgeschriebenes Zertifikat für KI-Kompetenz gibt es nicht. Wer Ihnen eines verkauft, verkauft etwas, das nicht existiert. Sie erhalten von uns einen Kompetenznachweis und eine belastbare Dokumentation — genau das, was ein interner Nachweis braucht.
Häufige Fragen
KI-Schulungspflicht — kurz erklärt
Seit wann gilt die KI-Schulungspflicht aus dem EU AI Act?
Seit dem 2. Februar 2025. Artikel 4 der EU-KI-Verordnung verpflichtet Unternehmen, die KI einsetzen, für ausreichende KI-Kompetenz ihrer Mitarbeiter zu sorgen. Die Pflicht ist nicht neu und wurde auch nicht verschoben. Neu ist, dass seit dem 2. August 2026 die allgemeine Anwendbarkeit samt Aufsicht und Sanktionen greift.
Was hat sich am 2. August 2026 geändert?
Zum 2. August 2026 greifen die allgemeine Anwendbarkeit der Verordnung sowie die Regelungen zu Governance und Sanktionen. Die Schulungspflicht selbst gilt bereits seit Februar 2025. Wer bis heute nichts unternommen hat, hat sie also nicht seit einer Woche, sondern seit anderthalb Jahren — nur wird sie jetzt beaufsichtigt.
Gilt das auch für kleine Betriebe?
Artikel 4 knüpft nicht an die Unternehmensgröße an, sondern an den Einsatz von KI. Sobald Ihre Leute KI-Werkzeuge im Arbeitszusammenhang nutzen, ist die Anforderung dem Grunde nach eröffnet — auch im Handwerksbetrieb mit zwölf Mitarbeitern. Umfang und Tiefe der Maßnahmen dürfen sich am tatsächlichen Risiko orientieren.
Reicht ein Online-Kurs?
Das Gesetz schreibt kein bestimmtes Format vor. Entscheidend ist, dass die Schulung zu den tatsächlich eingesetzten Werkzeugen und Aufgaben passt und dass Sie nachweisen können, was wann mit wem geschult wurde. Ein Standardvideo ohne Bezug zu Ihrem Betrieb erfüllt das in der Praxis selten.
Bekommen die Teilnehmer ein Zertifikat?
Sie erhalten einen Kompetenznachweis von Krummel & Hänsel Solutions sowie ein Nachweis-Paket für Ihre internen Unterlagen. Ein staatlich vorgeschriebenes Zertifikat für KI-Kompetenz existiert nicht.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. Wir vermitteln die Rechtslage allgemein. Die Einordnung Ihres konkreten Einzelfalls gehört zu Ihrem Rechtsanwalt oder Datenschutzbeauftragten, und dorthin verweisen wir auch.
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